Hinweis nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG -

Seit dem 24.3.2006 dürfen Elektroartikel gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zugeführt werden. Bringen Sie Elektroartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos.

Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten ist nur registrierten Herstellern bzw. deren Einzelhändlern gestattet. Als Hersteller gemäß § 3 Absatz 12 ElektroG gilt auch, wer schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Produkte die mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.